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Unfallversicherung

Mir passiert schon nichts…

Diese Haltung haben Viele, wenn es um das Thema Unfallvorsorge geht. Im besten Fall trifft dieser Satz zu und es passiert glücklicherweise wirklich nichts, doch was ist wenn doch? Was ist, wenn wir nicht von einem Unfall verschont bleiben?

Die gesetzliche Unfallversicherung

Nun werden einige sich auf die gesetzliche Unfallversicherung berufen, doch leistet diese überhaupt? Und reicht das, was sie leistet aus?

Der Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich auf Deutschland, aber damit ist die Einschränkung noch nicht erledigt. Sie leistet nur für Arbeits- und Wegeunfälle, also solche die Ihnen während Ihrer Arbeitszeit an Ihrer Arbeitsstätte oder auf dem direktem Weg dort hin oder zurück zu Ihnen nach Hause zustoßen. Der Weg Hinweg beginnt vor Ihrer Haustür und der Rückweg endet vor Ihrer Haustür. Unfälle von Kindern in der Schule oder auf dem Weg dort hin und wieder zurück sind dem Arbeits- und Wegeunfällen gleich zu setzen.

Sollten Sie durch den Unfall eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit davon tragen, haben Sie zwar Anspruch auf Verletztenrente, jedoch frühestens ab einer Erwerbsminderung von mindestens 20% und erst ab der 27. Woche des Bestehens dieser. In seiner Höhe beträgt die Verletztenrente maximal 2/3 Ihres vor dem Unfall bestehenden Jahresbruttoverdienstes (bei voller Erwerbsminderung), ansonsten wird die Verletztenrente anteilig von der Vollrente berechnet.

Die private Unfallversicherung als Lösung

Diese gesetzlichen Zahlungen reichen nicht aus und berücksichtigen auch nicht eventuelle neu entstandene Kostenfaktoren die aufgrund Ihrer veränderten gesundheitlichen Situation aufgetreten sind. Deshalb ist es ratsam eine private Unfallversicherung abzuschließen, damit entstehende Versorgungslücken geschlossen werden können. Die vielseitigen Leistungen der privaten Unfallversicherung machen es möglich für jeden einen individuellen und optimalen Schutz zu finden.

Hier einige der Leistungen:

  • weltweiter Versicherungsschutz auch in der Freizeit
  • Kapitalleistung im Falle einer bleibenden Invalidität* schon ab 1%
  • lebenslange Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Krankentagegeld
  • Todesfallsumme

auch kostenfreie Inklusivleistungen, wie kosmetische Behandlungen in Folge eines Unfalls und Bergungskosten, bis zu gewissen Höchstgrenzen, sind Argumente welche die private Unfallversicherung noch interessanter machen.

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns doch einfach!
Wir würden uns freuen, gemeinsam mit Ihnen eine Beratung vornehmen könnten um ein Produkt zu finden, das für Sie eine optimale Vorsorge gewährleistet.