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Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Hab und Gut!

Jeder Haushalt besteht aus den dazugehörigen Personen und auch aus ihren Besitztümern. Diese sind ein Bestandteil unseres individuellen Lebensstandards. Nicht selten sind wir auch Stolz auf die Summe aller oder einiger besonderer Gegenstände in unserem Besitz.

Zum Schutze dieser Sachen gibt es die Hausratversicherung. Sie ist für den Fall da, dass unser Hab und Gut von einem Unglück beschädigt oder sogar zerstört wird.

Zu den versicherten Gefahren gehören

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl

doch auch Erweiterungen des Schutzes sind auf Wunsch mit in die Versicherung integrierbar.

Elementarschäden

Es gibt viele Zusatzrisiken die in der Hausratversicherung mit eingeschlossen werden können, doch das wichtigste Zusatzrisiko sind Elementarschäden. Dies sind Schäden die beispielsweise durch Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben eintreten. Wir raten allen Interessenten dazu, eine solche Elementarschadendeckung mit in Ihren Hausratvertrag einzuschließen. Allerdings ist vor dem Abschluss genau zu klären welche Art von Elemntarschäden im Angebot mitversichert sind, denn nicht selten unterscheiden sich die Definitionen und Voraussetzungen von Versicherer zu Versicherer.

Unser Tipp: Nennen Sie konkrete Schadensbeispiele, welche Sie treffen könnten.

Beispiel 1: Anhaltender Starkregen führt dazu, dass die Wassermassen vom Grundstück nicht mehr aufgenommen werden können und zu einer Überschwemmung des versicherten Gebäudes führen.

Beispiel 2: Die Überschwemmung ist durch eine Ausuferung eines stehenden oder fließenden Gewässers entstanden. Dabei ist es unerheblich, dass die Ausuferung ebenfalls seinen Ursprung in besonders starken Witterungsniederschlägen hat.

Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Fälle, die von einigen Versicherern auch unterschiedlich eingestuft werden. Daher sollte vor Vertragschluss genau geklärt werden, welchen Umfang die Elementarschadenabsicherung des Versicherers hat.

Hinweis zum Unterversicherungsverzicht:

Oft wird der Wert eines Hausrats unterschätzt und die Versicherungssumme wird zu niedrig angesetzt. Kommt es dann zu einem Schaden, leisten die Versicherer nur im Verhältnis zum wahren Versicherungswert und kürzen ihre Leistung entsprechend. Um diesem Fall vorzubeugen, kann der Hausrat gesichtet und der Wert ermittelt werden oder der Vertrag wird mit einer Klausel zum Unterversicherungsverzicht versehen. Dieser Unterversicherungsverzicht bewirkt, dass dein pauschaler Versicherungswert von 650€/m² als Grundlage für die Versicherungssumme dient und der Versicherer von einer eventuellen Einrede aufgrund eines tatsächlich höheren Versicherungswertes absieht.