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Riester-Rente

Ein Schritt auf dem Weg der privaten Vorsorge. Riester…

Die gesetzliche Rente sinkt und um sein Leben in dem Maße fortzusetzen wie gewohnt muss privat vorgesorgt werden. Eine dieser privaten Vorsorgemöglichkeiten ist das Riestern. Dieses kommt in den verschiedensten Formen. Es gibt klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparlpläne, Banksparpläne, Bausparen und noch einige mehr. Es gibt so viele Arten, doch eins haben Sie alle gemeinsam, sie sind notwendig.

Mit staatlicher Hilfe vorsorgen

Der Vorteil von Riester gegenüber fast allen anderen Produkten zur Altersvorsorge ist die staatliche Förderung. Der Staat zahlt jedem Riester-Sparer eine Grundzulage von 154€ im Jahr und Kinderzulagen in Höhe von 185€ pro Jahr für Kinder die vor 2008 geboren sind. Für Kinder die ab 2008 geboren sind, zahlt der Staat sogar eine Zulage von 300€ pro Jahr. Somit können je nach Familie bis zu einem Drittel der jährlichen Beiträge aus Zulagen bestehen. Eine weitere Zulage erhalten Personen, die zu Anfang des Kalenderjahres im ersten Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sie erhalten einen einmaligen Bonus von 200€. Allgemein gilt, sollten die Zulagen geringer ausfallen als eine eventuelle steuerliche Geltendmachung der gezahlten Beiträge, gleicht der Staat dies im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung aus.

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres Jahreseinkommens als Beitrag in den Riestervertrag einzahlen. Ansonsten werden die Zulagen nur anteilig gezahlt.

Wer kann Riester nutzen?

Ein weitere Vorteil des Riesterns ist der große Personenkreis der diese Vorsorgeform nutzen kann. Folgende Personen können Riesterverträge abschließen:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
  • geringfügig Beschäftigte (bis 450€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigung zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
  • behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften

Auch Ehepartner von Anspruchsberechtigten können einen eigenen Riestervertrag abschließen und Zulagen erhalten.