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Krankenversicherung

Gesundheit ist das wichtigste im Leben…

Die Krankenversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland, sie übernimmt im Krankheitsfall die Heilbehandlungskosten, Kosten für Arzneimittel und alle damit verbundenen notwendigen Kosten. Mittlerweile sind alle in Deutschland geborenen Kinder von Geburt an mindestens gesetzlich kranken versichert.

In Deutschland gibt es die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen. Doch was sind die Unterschiede? Einige wollen wir Ihnen hier bereits nennen:

Beitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen in ihrer Höhe ausschließlich von Ihrem Einkommen ab. Bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (maximal zu zahlender Beitrag) von 50.850€/Jahr werden 14,6% + einem von den Krankenkassen festgelegten Zusatzbeitrag von im Durchschnitt 0,9% von Ihrem Lohn abgezogen. Der Zusatzbeitrag kann von Kasse zu Kasse variieren. Von den festgelegten 14,6% zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 7,3%. Den Zusatzbeitrag muss der Arbeitnehmer allein tragen.

In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen ab. Auch hier findet normalerweise eine Beteiligung des Arbeitgebers statt, jedoch findet diese im Regelfall maximal in der Höhe statt, die dem Beitragsanteil entspricht, welchen der Arbeitgeber zahlen würde, wenn Sie gesetzlich versichert wären.

Heilmittel

Die gesetzliche Krankenkasse bietet zwar auch eine Kostenübernahme für Medikamente an, doch bezieht sich diese nur auf so genannte Generika, wenn diese für den Erfolg Ihrer Heilbehandlung ausrechend sind. Dies sind Medikamente, welche nur eine Kopie eines bereits auf dem Markt befindlichen Markenproduktes darstellen und sich meist in den Inhaltsstoffen und im Herstellungsverfahren vom Original unterscheiden. Die private Krankenversicherung leistet auch für die angesprochenen Markenprodukte.

Beitragsrückerstattungen

Jeder freut sich, wenn er von seinem Versicherer etwas zurück bekommt. Auch in der Krankenversicherung ist dies möglich. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhält der Versicherte am Ende des Jahres eine gewisse Rückerstattung, falls die finanzielle Situation der Krankenkasse es hergibt. In der privaten Krankenversicherung sieht dies etwas anders aus. Hier findet eine Beitragsrückerstattung statt, wenn der Versicherte keine Leistungen vom Versicherer innerhalb des vergangenen Jahres in Anspruch genommen hat.

Doch wer kann in die private Krankenversicherung eintreten?

Es gilt: Wer nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegt, kann sich privat versichern. Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 56.250€/Jahr sind Sie nicht krankenversicherungspflichtig und können Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Dieses Lohnniveau muss bei Antrag mindestens bereits ein Jahr bestanden haben. Sollten Sie als Mitglied einer privaten Krankenversicherung wieder unter die JAEG fallen, können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um in der privaten Krankenversicherung bleiben zu dürfen. In manchen Fällen besteht diese Möglichkeit auch bei auftretender Arbeitslosigkeit.

Selbstständige und Beamte sind nicht versicherungspflichtig und können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.

Studenten, Ärzte im Praktikum, Künstler und Publizisten können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und so Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung werden.

Achtung!

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, durch eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, erheblich erschwert wird und nach Vollendung des 55. Lebensjahres gar nicht mehr möglich ist.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, können Sie jedoch eine der mittlerweile zahlreichen Krankenzusatzversicherungen nutzen, um in den von Ihnen gewünschten Bereichen Ihrer Gesundheitsversorgung eine verbesserte Leistung zu erhalten.